Tierarztpraxis Dr. Heike Kudlik

Herzlich Willkommen

Wir kümmern uns um Ihre Liebsten

Unsere Leistungen

Untersuchungen

Stethoskop

Behandlung von Hunden, Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen und kleineren Nagetieren, Frettchen und Vögeln

Impfungen

Spritze

Impfungen von

  • Hunden
  • Katzen
  • Kaninchen
  • Frettchen
  • Impferinnerungen auf Wunsch

Operationen

Skalpell

Weichteilchirurgie,
alle Eingriffe wie Kastrationen, Tumorchirurgie,
Organ-Operationen

Röntgen

Röntgen

modernes digitales
Röntgengerät

Beratung & Bescheinigung

Medizinischer Bericht

Beratung zu Verhaltensauffälligkeiten, Futterberatung und Gesundheitszeugnisse

Zahnbehandlung

Zahn

  • Ultraschall-Zahnsteinentfernung und Polieren
  • Zahnkorrekturen
  • Prophylaxe
  • Extraktion

Labor

Mikroskop

Labordiagnostik von
Blut, Kot, Urin und Haut, entweder im Haus oder im Fremdlabor

Hausbesuche

Haus

Hausbesuche nach Absprache möglich

mehr

Was tun im Notfall?

Bewahren Sie Ruhe!

Rufen Sie uns bitte immer vorher an

Entweder bin ich oder der Tierärztliche Notdienst Altenkirchen-Westerwald erreichbar.

Notdienst

Wenn Sie den Knopf drücken, werden Sie direkt zur Homepage des Notdienstes weitergeleitet

oder

Tierklinik Betzdorf 02741 /93 77 800

Bitte geben Sie dort immer an, wer Ihr Haustierarzt ist. Das vereinfacht die Rücküberweisung und erleichtert den Austausch der Krankendaten.

Ein Blick in die Praxis

Tierärztin Dr. Heike Kudlik

Tierärztin Dr. Heike Kudlik

Infos rund um den Tierarztbesuch

Interessierte Katze

Bitte vereinbaren sie einen Termin

  • Damit die Wartezeiten möglichst kurz gehalten werden können
  • sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte ab, sonst müssen wir Ihnen Kosten in Höhe von 30,- € pro Termin berechnen
  • Es können tagsüber zwischen 9.30 Uhr und 19.00 Uhr telefonisch Termine vereinbart werden, Terminvereinbarungen über Email sind nicht möglich
  • Für spezielle Untersuchungen oder OPs werden gesonderte Termine, meist am Vormittag vergeben
Hund

Informieren Sie uns genau über

Uhr

Beginn und Dauer der Erkrankung

Aufgetretene Symptome

Eventuelle Vorbehandlungen

Bekannte Medikamenten­unverträglichkeit

Wenn Sie eine Weiterbehandlung (z.B. Tabletteneingabe) nicht durchführen können

Bringen Sie ggf. Erbrochenes, Kot und Urin mit

Bringen Sie den Impfpass mit

Helfen Sie Zwischenfälle zu vermeiden

Hunde anleinen
Tiere in sichere Transportbox

Kosten

Wir informieren Sie vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten.

Gebühren

Gebühren sind gesetzlich geregelt

Unsere Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Die Höhe für eine tierärztliche Behandlung wird somit nicht vom Tierarzt selbst, sondern vom Gesetzgeber festgelegt. Die Arzneimittelpreise sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Sie unterliegen der Arzneimittelverordnung.

Zahlungsmöglichkeiten

EC-Karte

Bar

Operationen

Muss Ihr Tier operiert werden, erhalten Sie einen Vormittagstermin. Bitte bringen Sie den Patienten nüchtern zu uns, d.h. 12 Stunden vorher nichts mehr zu fressen geben - nur noch Wasser anbieten.

Bitte halten Sie den mit uns vereinbarten Operationstermin ein. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig telefonisch abzusagen.

Transportieren Sie Ihr Tier in einem geeigneten Transportbehältnis.

In der Regel können Sie ihren Vierbeiner gegen Abend wieder abholen. Wir behalten unsere Patienten so lange bei uns, damit Sie während und nach der Narkose unter tierärztlicher Aufsicht sind und nach der Operation die erforderliche Betreuung gewährleistet ist.

Um Wundinfektionen durch Kratzen oder Lecken zu vermeiden, sind die Wundnähte unbedingt zu schützen – Tag und Nacht. Der Ihnen zur Verfügung gestellte Halskragen ist daher auf jeden Fall konsequent anzuwenden.

In der Regel sollte nach 2-3 Tagen eine Wundkontrolle durch den Tierarzt stattfinden. Den Termin dazu vereinbaren Sie am besten schon am Operationstag.

In den meisten Fällen werden die Fäden nach 10 Tagen gezogen. Manchmal verwendet der Tierarzt auch sich auflösende Fäden, dann entfällt das Fäden ziehen. Darüber werden wir Sie aber bei der Abholung Ihres Tieres informieren.

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Abschied und Trauer

Hund

Unsere Haustiere - Zeit ihres Lebens sind sie uns treue Begleiter und geliebte Familienmitglieder. Umso schwerer fällt es uns, Abschied nehmen zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verlust überraschend kommt oder nach langer Krankheit eventuell gar einer Erlösung für unsere kleinen Gefährten gleichkommt.

Als Tierbesitzer haben wir zusätzlich die Verantwortung, unseren Schützlingen Leid zu ersparen und gegebenenfalls auch die schwere Entscheidung zu treffen, das Tier zu erlösen. Den richtigen Zeitpunkt zu erkennen, ist oft ein schwerer Gewissenskonflikt und zieht die Frage nach sich, ob man auch richtig gehandelt hat.

Auch für uns ist dieses Thema nicht Routine in der alltäglichen Praxis. Auch wir müssen immer wieder die Grenzen der Medizin akzeptieren und zum Wohle oder Nichtleidenlassen des Tieres entscheiden. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir Sie auch in dieser schweren Entscheidung beraten und begleiten.

Leidet mein Tier im Tod?

Der medizinische Fachausdruck für Einschläfern lautet 'Euthanasie', was aus dem Griechischen kommt und übersetzt 'gutes Sterben' heißt ( Eu = gut , thanatos = Tod ). Viele Tierhalter haben dennoch Bedenken, das Tier könne beim Einschläfern leiden, den Tod bewusst erleben. Diese Sorge ist unbegründet.


Wird ein Tier eingeschläfert, erhält es eine Spritze mit einem überdosiertem Narkotikum. Das Tier wird so zunächst in eine tiefe Narkose versetzt, Schmerzempfinden und Wahrnehmung werden vollkommen ausgeschaltet. Durch die Überdosis hört es in tiefer Narkose dann auf zu atmen und das Herz hört auf zu schlagen. Das Tier nimmt davon jedoch nichts mehr wahr.

Wer soll in der Schweren Stunde dabei sein?

Ob man anwesend sein möchte, wenn das Tier eingeschläfert wird, ist eine sehr persönliche Entscheidung, für die es kein allgemeingültiges Richtig oder Falsch gibt. Wer glaubt, mit der Situation nicht umgehen oder fertig werden zu können, sollte lieber darauf verzichten. Diese Frage sollte nicht erst in letzter Minute entschieden werden. Dies spontan zu tun, wenn die Situation kurz bevorsteht, kann leicht überfordern. Ebenso sollte vorher überlegt werden, ob die Begleitung eines nahe stehenden, vertrauten Menschen hilfreich sein könnte und erwünscht ist.
War das Tier Mitglied einer Familie mit Kindern, so sollten auch diese auf Wunsch die Möglichkeit haben, das Tier in seinen letzten Minuten zu begleiten. Besonders für Kinder kann es wichtig sein, dass ein vertrautes Tier nicht einfach aus ihrem Leben verschwindet. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Kinder, die dabei sind, wenn ihr Tier ruhig einschläft, und sich so mit eigenen Augen vergewissern können, dass es ihm dabei gut geht, mit dem Verlust erstaunlich gut umgehen können. Wir warnen jedoch davor, die Entscheidung, ob ein Tier eingeschläfert werden muss, auf die Kinder zu übertragen. Diese sind bei Entscheidungen über Leidenlassen oder Erlösen ihres Heimtieres sehr oft überfordert, die Entscheidung sollten die Eltern übernehmen und dem Kind die Gründe deutlich erläutern.

Katze

Was passiert mit meinem verstorbenen Tier?

In der Regel nehmen wir uns des toten Tieres an und kümmern uns darum, dass es an ein Tierkrematorium weitergeleitet wird. Dabei gibt es die Möglichkeit der Sammeleinäscherung oder der individuellen Einäscherung mit Rücksendung der Asche in einer kleinen Urne.
Ebenso besteht die Möglichkeit, dass das verstorbene Tier von seinem Halter mitgenommen wird. Dann ist er dafür verantwortlich, dass das Tier nach gesetzlichen Vorschriften beerdigt oder verbrannt wird. Tierhalter mit einem eigenen Grundstück können ihr Tier selbst beerdigen, es müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Tier darf nicht unmittelbar an einem öffentlichen Weg begraben werden
  • Der Garten darf nicht im Wasserschutzgebiet liegen
  • Der Tierkörper muss von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.
  • Das Tier darf nicht an einer ansteckenden Krankheit gelitten haben
  • In Parks, öffentlichen Grünanlagen oder im Wald dürfen Tiere nicht begraben werden.